- 1964
- 1984
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- 1991
- 1994
- 1994
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Über mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer außergerichtlich und prozessual.
Der Vorteil für meine Mandanten besteht darin, dass die Argumentationstechnik und die zu erwartenden Erwiderungen aus eigener Erfahrung bekannt sind und bereits im Vorfeld entsprechende Strategien erarbeitet werden können, um das konkrete Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
Einen Schwerpunkt bildet sicherlich das Individualarbeitsrecht und hier insbesondere Kündigungen. Dies ist unabhängig von Gehaltsgruppe, Tätigkeit oder Branche.
Weiterhin ist selbstverständlich auch eine Vertretung bei kollektivrechtlichen Problemen, z.B. im Zusammenhang mit Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsratstätigkeit etc. jederzeit möglich.
Gerne berate und vertrete ich persönlich bundesweit z.B. am Betriebs- oder Unternehmensstandort, bei Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.